Der Bebauungsplan (B-Plan)

Liegt das ausgewählte Baugrundstück im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes, gilt es für die Bauherren, besonders aufmerksam die dort festgesetzten Auflagen zu studieren und ihre Bedeutung für das geplante Bauvorhaben zu erkennen. Einsichtnahme in den Bebauungsplan gewährt die Bauabteilung der zuständigen Gemeinde oder Stadt, meist freundlicherweise verbunden mit einer mündlichen Erläuterung. Oft werden auch Fotokopien der entscheidenden Festsetzungen zur Verfügung gestellt.
Da Versäumnisse während dieser Planungsphase verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen können und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Auflagen des so genannten B-Planes gemeinsam mit dem gewählten Bauberater oder Bauplaner erörtert werden.
Festlegungen, Forderungen und Begrenzungen eines Bebauungsplanes beziehen sich unter anderem auf folgende Bereiche und Kennzahlen eines Bauvorhabens: Bauweise (offen oder geschlossen), Baugrenzen bzw. Baulinien, Hauptfirstrichtung, zulässige Anzahl von Vollgeschossen und Wohnungen, max. zulässige überbaubare Grundstücksfläche (Grundflächenzahl), zulässige Geschossfläche (Geschossflächenzahl), Dachneigung, Dachdeckung (Art und Farbton), Drempelhöhe, Grundstückseinfriedung und -bepflanzung.
Die Aufzählung dieser Vielzahl von Festlegungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, unterstreicht die dringende Empfehlung, den B-Plan professionell zu interpretieren.