Der Bebauungsplan (B-Plan)

Liegt das ausgewählte Baugrundstück im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes, gilt es für die Bauherren, besonders aufmerksam die dort festgesetzten Auflagen zu studieren und ihre Bedeutung für das geplante Bauvorhaben zu erkennen. Einsichtnahme in den Bebauungsplan gewährt die Bauabteilung der zuständigen Gemeinde oder Stadt, meist freundlicherweise verbunden mit einer mündlichen Erläuterung. Oft werden auch Fotokopien der entscheidenden Festsetzungen zur Verfügung gestellt.
Da Versäumnisse während dieser Planungsphase verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen können und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Auflagen des so genannten B-Planes gemeinsam mit dem gewählten Bauberater oder Bauplaner erörtert werden.
Festlegungen, Forderungen und Begrenzungen eines Bebauungsplanes beziehen sich unter anderem auf folgende Bereiche und Kennzahlen eines Bauvorhabens: Bauweise (offen oder geschlossen), Baugrenzen bzw. Baulinien, Hauptfirstrichtung, zulässige Anzahl von Vollgeschossen und Wohnungen, max. zulässige überbaubare Grundstücksfläche (Grundflächenzahl), zulässige Geschossfläche (Geschossflächenzahl), Dachneigung, Dachdeckung (Art und Farbton), Drempelhöhe, Grundstückseinfriedung und -bepflanzung.
Die Aufzählung dieser Vielzahl von Festlegungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, unterstreicht die dringende Empfehlung, den B-Plan professionell zu interpretieren.

Das Baugrundstück

Angehenden Bauherren ist dringend zu empfehlen, bereits bei der Grundstückswahl einen Berater oder bei entsprechender Eignung auch den Bauplaner mitwirken zu lassen.
Zunächst sind die Eigenschaften des Grundstückes selbst zu bewerten. Dazu gehören die Ortslage, die Anbindung an die Hauptverkehrswege, der Zuschnitt in Bezug auf die Himmelsrichtungen sowie die Lage der Anliegerstraße (nördlich oder südlich des Baugrundstückes).
Zu beurteilen sind weiterhin eventuelle Lärmbeeinträchtigungen, Industrieemissionen, Windeinwirkungen und Höhenlage.
Entscheidend für die Bebaubarkeit ist außerdem, ob das Grundstück überwiegend eben ist oder an einem Hang gelegen ist.
All diese und weitere Kriterien sind zusammen mit dem Bauberater aufzustellen, schriftlich festzuhalten und sorgfältig zu bewerten, zunächst einmal unabhängig vom Kaufpreis.